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Allgemeines
Der Abwasserverband „Oberes Fuldatal“ hat in seiner Entwässerungssatzung in § 3 geregelt, dass die Herstellung und die Änderung von Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen vom Abwasserverband „Oberes Fuldatal“ genehmigt werden müssen. Bei Grundstücks-entwässerungsanlagen bezieht sich die Genehmigungspflicht auf die im Erdreich oder in der Bodenplatte unzugänglich verlegten Leitungen (Zuleitungskanäle). Die Zuleitungskanäle und die Anschlussleitung bis zur Einmündung in die öffentliche Abwasseranlage zählen zum Eigentum des Anschlussnehmers, auch wenn der Anschlusskanal in öffentlicher Fläche verlegt ist.
Entwässerungssysteme
Es gibt zwei verschiedene Arten der Entwässerungstechnischen Erschließung Ihres Grundstückes. Dies ist davon abhängig, welches Kanalsystem in der Straße verlegt wurde. Die erste Erschließungsmöglichkeit ist das Mischsystem. Hier werden die Zuleitungen Ihres Grundstückes getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser an Ihren Übergabeschacht angeschlossen. Innerhalb des Schachtes, werden die Leitungen zusammengeführt und über eine Anschlussleitung an den öffentlichen Kanal angeschlossen. Die zweite Erschließungsmöglichkeit ist das Trennsystem, indem das Schmutzwasser in den öffentlichen Schmutzwasserkanal und das Niederschlagswasser in den öffentlichen Niederschlagswasserkanal eingeleitet werden. Die Anschlussleitungen sind getrennt voneinander über einen Übergabeschacht für Trennsystem anzuschließen.
Fragen Sie uns einfach welches Entwässerungssystem Ihr Grundstück betrifft.
Übergabeschacht
Nach § 3 Abs. (5) und (6) der Entwässerungssatzung des Abwasserverbandes „Oberes Fuldatal“ ist grundsätzlich ein Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze auf privater Fläche herzustellen. Er soll die Zugänglichkeit der Abwasserleitungen der privaten Grundstücksentwässerungsanlage und des öffentlichen Anschlusskanals ermöglichen. Der Übergabeschacht dient ebenfalls als Reinigungsschacht.
Der Entwässerungsantrag
Der einzureichende Entwässerungsantrag beim Abwasserverband „Oberes Fuldatal“
setzt sich im Regelfall aus folgenden Formularen und Unterlagen zusammen:
- Beschreibung der Grundstücksentwässerungsanlage (2-fach)
- Berechnung der anfallenden Schmutz- und Regenwassermengen nach DIN 1986-100 und ggf. der Versickerungsanlage (2-fach)
- Entwässerungslageplan (2-fach)
- Freiflächenplan (2-fach)
- Schnittplan durch sämtliche Geschosse (2-fach)
- Sämtliche Geschossgrundrisse (2-fach)
- Überflutungsnachweis bei einer abflusswirksamen Fläche > 800 m² (2-fach)
Formulare
- Antrag Hausanschluss Mischsystem/Trennsystem
- Beschreibung der Grundstücksentwässerungsanlagen
- Bestätigung der ordnungsgem. Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen
- Dichtheitsnachweis nach DIN 1610
- Beauftragter Architekt oder fachkundigter Sachverständiger
- Merkblatt Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100
- Regenspenden Verbandsgebiet KOSTRA-DWD 2020
Zustands- und Funktionsprüfung
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Mehr InformationenRückstausicherung und Überflutungsschutz
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Mehr InformationenBeantragung der Grundstücksentwässerungsanlagen
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