Bauherren

Allgemeines

Der Abwasserverband „Oberes Fuldatal“ hat in seiner Entwässerungssatzung in § 3 geregelt, dass die Herstellung und die Änderung von Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen vom Abwasserverband „Oberes Fuldatal“ genehmigt werden müssen. Bei Grundstücks-entwässerungsanlagen bezieht sich die Genehmigungspflicht auf die im Erdreich oder in der Bodenplatte unzugänglich verlegten Leitungen (Zuleitungskanäle). Die Zuleitungskanäle und die Anschlussleitung bis zur Einmündung in die öffentliche Abwasseranlage zählen zum Eigentum des Anschlussnehmers, auch wenn der Anschlusskanal in öffentlicher Fläche verlegt ist.

Entwässerungssysteme

Es gibt zwei verschiedene Arten der Entwässerungstechnischen Erschließung Ihres Grundstückes. Dies ist davon abhängig, welches Kanalsystem in der Straße verlegt wurde. Die erste Erschließungsmöglichkeit ist das Mischsystem. Hier werden die Zuleitungen Ihres Grundstückes getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser an Ihren Übergabeschacht angeschlossen. Innerhalb des Schachtes, werden die Leitungen zusammengeführt und über eine Anschlussleitung an den öffentlichen Kanal angeschlossen. Die zweite Erschließungsmöglichkeit ist das Trennsystem, indem das Schmutzwasser in den öffentlichen Schmutzwasserkanal und das Niederschlagswasser in den öffentlichen Niederschlagswasserkanal eingeleitet werden. Die Anschlussleitungen sind getrennt voneinander über einen Übergabeschacht für Trennsystem anzuschließen.

Fragen Sie uns einfach welches Entwässerungssystem Ihr Grundstück betrifft.

Übergabeschacht

Nach § 3 Abs. (5) und (6) der Entwässerungssatzung des Abwasserverbandes „Oberes Fuldatal“ ist grundsätzlich ein Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze auf privater Fläche herzustellen. Er soll die Zugänglichkeit der Abwasserleitungen der privaten Grundstücksentwässerungsanlage und des öffentlichen Anschlusskanals ermöglichen. Der Übergabeschacht dient ebenfalls als Reinigungsschacht.

Der Entwässerungsantrag

Der einzureichende Entwässerungsantrag beim Abwasserverband „Oberes Fuldatal“
setzt sich im Regelfall aus folgenden Formularen und Unterlagen zusammen:

Zustands- und Funktionsprüfung

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Rückstausicherung und Überflutungsschutz

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Beantragung der Grundstücksentwässerungsanlagen

Sie können uns Ihre Bauantragsunterlagen postalisch oder per E-Mail einreichen.
Wenn Sie sich für den elektronischen Weg entscheiden, verwenden Sie bitte folgende Email Adresse: info@avof.de
Vielen Dank.

Anschrift Baugrundstück

Informationen zum Bauherr

Informationen zum Planverfasser

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2. Berechnungsgrundlagen

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