Informationen

Gebühren

Aktuelle Abwassergebühr

Die Verbandsversammlung hat in Ihrer Sitzung vom 07. November 2022 die VIII. Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen:
Ab 01.01.2023 werden die Abwassergebühren wie folgt berechnet:

Schmutzwassergebühr je bezogener m³ Frischwasser2,83 €/m³

Grundgebühr für die Schmutzwasseranlagen
je installierter Wasserzähler z.B. QN 2,5   

5,00 €/mtl.

Niederschlagswassergebühr je eingeleiteter
Grundstücksentwässerungsfläche

0,41 €/m²

Grundgebühr für die Niederschlagswasseranlagen
nach der Grundstücksgröße

0,04 €/m²

Gebühren für Schlamm aus Kleinkläranlagen/Grube

Die Verbandsversammlung hat in Ihrer Sitzung vom 1. Juni 2022 die VII. Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen:
Ab 01.06.2022 werden die Gebühren für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben wie folgt berechnet:

Gebührenmaßstab für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben ist die abgeholte Menge dieser Stoffe.
Die Gebühr beträgt pro Abfuhr bei einer Menge

bis zu 3m³270,00 €
für jeden weiteren m³60,00 € je m³

Verwaltungsgebühr Sonderwasserzähler

Ablesen privater Zähler15,00 €
Erfassung5,00 €
Zwischenablesung15,00 €

Aktuelles

Eingeschränkte Erreichbarkeit des Abwasserverbandes „Oberes Fuldatal“

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Zahl der mit dem neuartigen COVID-19-Infizierten (Coronavirus) steigt weiter an. Aufgrund dessen ist es erforderlich, die Ausbreitung soweit wie möglich einzuschränken. Wir als Abwasserverband sind nach der „Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI Gesetz (BSI-Kritisverordnung)“ ein Betrieb der „Kritischen Infrastruktur“, deshalb werden zu Ihrem und zum Schutz der Mitarbeiter/innen für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes des Abwasserverbandes „Oberes Fuldatal“ die Serviceleistungen eingeschränkt.

Die Mitarbeiter/innen stehen Ihnen wie gewohnt zu den Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail zur Verfügung und sind entsprechend erreichbar.
In dringenden Fällen können Termine nach telefonischer Absprache vereinbart werden. Über die Dringlichkeit entscheiden die Sachbearbeiter/innen.

Die Telefonzentrale ist unter der Rufnummer 06659 971-0 zu erreichen.

Die Sachbearbeiter/innen versuchen die Angelegenheiten soweit wie möglich telefonisch zu regeln.
Wir bitten von verschiebbaren und vermeidbaren Anfragen abzusehen.

Satzungen

Hier stehen Ihnen die aktuellen Entwässerungssatzung (EWS) zum Download zur Verfügung.

Baumaßnahmen 2020

Baumaßnahmen 2021

Baumaßnahmen 2022

Baumaßnahmen 2023

Übergabeschächte

Wer schon einmal Verstopfung in seinen Abwasserrohren und unappetitliches Abwasser in Kellerräumen oder Souterrainwohnungen stehen hatte, wird die Vorteile eines Übergabeschachtes zu schätzen wissen. Der Übergabeschacht, am Besten vor dem Haus angeordnet, lässt am wirksamsten den Einsatz einer Spüldüse gegen die Verstopfung zu.

Die Spüldüse wird mit Hochdruck-Wasserantrieb gegen die Fließrichtung eingesetzt und baut die Verstopfung Stück für Stück ab, bis das Rohr wieder frei ist. Auch bei Schäden an den Grundleitungen können über den Schacht Sanierungs-Roboter für eine Reparatur Schadensbehebung und Sanierung eingesetzt werden.

Da dem Schutz des Bodens und des Grundwassers gegen Verunreinigung durch Abwasser eine große hygienische Bedeutung zukommt, müssen alle Leitungen, auch jene unter den Gebäuden auf Schäden untersucht und repariert werden.

In Neubaugebieten werden die Hausanschlüsse mit Übergabeschächten im Zuge der Erschließung nach Verlegung der Hauptleitung in den Zufahrtsstraßen durch den Abwasserverband, auf den Baugrundstücken nahe der Grundstücksgrenze erstellt.

Grundstücksentwässerung

Bei sehr starken Regenereignissen, sogenannten Sturzfluten, ist bald auch die Kanalisation überlastet, denn die unterirdischen Rohre können für so große Wassermassen nicht ausgelegt werden. Das Wasser kann sich durch die Zuleitungen zurück stauen, schlimmstenfalls bis zur Straßenoberkante.

Rückstau passiert im Gebiet des Abwasserverbandes zwar selten, kommt aber vor. Übel dann für jene Häuser, die nicht gegen diesen Rückstau gesichert sind. Wenn Abwasser Kellerräume oder Souterrainwohnungen überschwemmt, ist das nicht nur äußerst unangenehm, es kann auch hohe Schäden an Gebäuden und Einrichtungen zur Folge haben. Zudem ist ein solches Ereignis auch gefährlich, denn durch elektrische Kontakte in Heizungsanlagen oder tiefliegende Steckdosen kann das Wasser unter Strom gesetzt werden.

Rückstau aus der Kanalisation kann aber nicht nur durch sehr starke Regenereignisse sondern auch durch Betriebsstörungen in den Kanälen z.B. durch Verstopfungen verursacht werden.

Die Sicherung eines Hauses gegen Rückstau beginnt bereits in der Planungsphase. Der sachkundige Architekt erkennt bei der Festlegung der Höhenlage des Hauses eine Rückstaugefährdung und plant die Lage der Abwasserleitungen entsprechend.

Die Rohre der Dachentwässerung dürfen nicht in das Gebäude geführt werden. Entwässerungsrohre von Küchen und Sanitärräumen aus den oberen Etagen sollen nach Möglichkeit unter der Kellerdecke befestigt und aus dem Haus geführt werden.

Grundsätzlich sind alle Bodeneinläufe, Toiletten, Wasch- und Duschbecken, Badewannen und Waschmaschinenabläufe, die unter der Rückstauebene – i. d. R. das Straßenniveau, in dem der Kanal liegt – liegen gefährdet und müssen gesichert werden. Der Fachhandel bietet für jeden Anwendungsfall auch für den nachträglichen Einbau die entsprechenden technischen Einrichtungen an (Bild 3).

In einigen Fällen kann auch eine Kleinhebeanlage (Bild 1 + 2) günstiger sein als eine Sicherung mehrerer einzelner Objekte. Die Vorrichtungen sind sicher und gar nicht teuer. Die Kosten je Einfamilienhaus liegen zwischen 500 und 1.000 Euro. Aber wie bei jeder anderen technischen Einrichtung ist die Funktionssicherheit nur bei fachgerechter Pflege und Wartung der Geräte (mindestens 1 x pro Jahr!) gegeben.

Fragen Sie Ihre Fachleute: Architekten, Ingenieurbüros, Sanitärinstallateure.

Nach der Entwässerungssatzung des Abwasserverbandes „Oberes Fuldatal“, aber auch nach der einschlägigen DIN-Norm ist jeder Hausbesitzer selbst dafür verantwortlich, dass sein Keller nicht überflutet wird.

Mangelnde Vorsorge gegen Kanalrückstau durch Wolkenbrüche, Schneeschmelze oder sonstige Stauungen kann teuer werden.

Noch eins: Wenn der Himmel seine Schleusen so richtig geöffnet hat und die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr aufnehmen kann, dann suchen sich die Fluten auch oberirdisch neue Wege. Die können auf Ihr Grundstück (und eventuell in Ihren Keller) führen, wenn das Gebäude tiefer liegt als die Straße. Auch dagegen können Sie sich schützen, zum Beispiel durch erhöhte Lichtschächte oder auch durch eine Schwelle im Kellerniedergang. Natürlich gibt es darüber hinaus im Einzelfall auch noch andere Möglichkeiten der Vorbeugung.

Presse

Hier finden Sie veröffentlichte Pressemitteilungen des Abwasserverbandes „Oberes Fuldatal“.

Haushalt

hier finden Sie geprüfte Jahresberichte sowie die Haushaltspläne der letzten Jahre …

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