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Einzugsermächtigung

Für die vierteljährlich fälligen Abwassergebühren können Sie uns einen SEPA Lastschriftmandat erteilen.
Vielen Dank

SEPA Lastschriftmandat

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

 
 
 
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Sonderwasserzähler

Der Abwasserverband „Oberes Fuldatal“ erstattet die Schmutzwassergebühr für Wassermengen, die nicht in die öffentliche Kanalisation (z. B. Gartenbewässerung, Viehtränkung) eingeleitet werden. Voraussetzung ist, dass die nicht eingeleiteten Wassermengen durch geeichte Zähler gemessen werden.

Die Absetzung der nicht eingeleiteten Wassermengen ist beim Abwasserverband „Oberes Fuldatal“ zu beantragen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sonderwasserzählerantrag

Beantragung von Sonderwasserzähler

Information

Beantragung von Sonderwasserzähler
für nachweislich nicht eingeleitete Frischwassermengen

Dem Antrag auf die Anerkennung Ihres separaten Frischwasserzählers als Sonderwasserzähler zur Ermittlung der nicht eingeleiteten Frischwassermengen (Viehtränkwasser, Gartenwasser usw.) die bei der Abwassergebührenberechnung berücksichtigt werden sollen, wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

  1. Es ist ein gültig geeichter Wasserzähler nach Weisung des Verbandes einzubauen. Dieser Wasserzähler ist in bestimmten Zeitabständen (6 Jahre) entsprechend gültig nachzueichen.
  2. Der Grundstückseigentümer hat vor Inbetriebnahme dieses Sonderwasserzählers dem Abwasser- verband schriftlich zu erklären und nachzuweisen, dass die über den Sonderwasserzähler entnommenen Frischwassermengen nicht der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation oder Kläranlage usw.) zugeführt werden.
  3. Die Berücksichtigung dieser über den Sonderwasserzähler ermittelten und nachweislich nicht eingeleiteten Frischwassermengen erfolgt bei der Abwassergebührenberechnung. Die absetzbaren Frischwassermengen sind vom Grundstückseigentümer jährlich zu beantragen.
  4. Anträge auf Absetzung der zurückgehaltenen Frischwassermengen aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage sind spätestens innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides bei der Verbandsverwaltung zu stellen.
  5. Alle Aufwendungen für Anschaffung, Einbau oder Austausch dieses Sonderwasserzählers hat der Gebührenpflichtige zu tragen. Hat ein Wasserzähler nicht richtig angezeigt, gilt die aufgrund vorangegangener oder späterer Ablesung festgestellte Gebrauchsmenge als Grundlage für die Schätzung der Abwassermenge.
  6. Bei unerlaubtem Einleiten wird die Frischwassermenge vom Abwasserverband „Oberes Fuldatal“ geschätzt. Es gelten die Bestimmungen der Entwässerungssatzung in der jeweils gültigen Fassung.
Absender
 
Erklärung des Grundstückseigentümers
 
 

Störmeldungen

Störungen im Kanalnetz oder Ihres Hausanschlusses bitte unter 06659/971-0 melden.

Außerhalb der Geschäftszeiten ist eine Rufbereitschaft unter der Nummer 0175/5620270 erreichbar.

Hinweis:
Störungsbeseitigungen auf Privatgrundstücken fallen in die Zuständigkeit der Grundstückseigentümer.

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